| Merkblatt zur Beantragung eines Visums für die VR. China | ||||||||||||||||||||||||
| 2009/02/20 | ||||||||||||||||||||||||
|
Adresse der Botschaft: Kalcheggweg 10, 3006 Bern (Omnibuslinie 19, Station "Petruskirche" , Straßenbahn Nr. 3 oder 5, Station "Brunnadernstraße" ) Bürozeit: Montag bis Freitag, 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Tel: 041-31-3514593 (telefonische Beratung: Montag bis Freitag, 16:00 bis 18:00) Fax: 0041-31-3518256 E-mail: visastelle@bluewin.ch Alle Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden. Alle eingereichten Papiere verbleiben in der Konsularabteilung. Die Beantragung des Visums per Postweg wird nicht angenommen. Keine Voranmeldung ist nötig. • Erforderliche Papiere: 1. für Touristenvisum (L) (1) Reisepass, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate, mindestens zwei leere Seiten für das Visum. (2) Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild. (3) Für Antragsteller ohne schweizerische Staatsangehörigkeit noch eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis (über den beabsichtigten Aufenthalt in China hinaus gültig ) in der Schweiz. (Andernfalls muss der Visumantrag im jeweiligen Heimatland gestellt werden.) 2. für Businessvisum (F) Neben den obenerwähnten (1), (2) und (3), noch (4) Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China. 3. für Arbeitsvisum (Z) Neben den obenerwähnten (1), (2) und (3), noch (4) Ein von einem öffentlichen Krankenhaus in der Schweiz ausgestelltes Gesundheitsattest plus ein AIDS-attest (bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten). (5) Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten und offizielle Einladung von kompetenten Stellen (in Original und Kopie). 4. für Studienvisum (X) Neben den obenerwähnten (1), (2) und (3), noch (4) Ein von einem öffentlichen Krankenhaus in der Schweiz ausgestelltes Gesundheitsattest plus ein AIDS-attest (bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten). (5) Zulassungsschreiben der Uni und Einladungsformular JW201 oder JW202 (in Original und Kopie). • Die erforderlichen Papiere können frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise angenommen werden. • Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden. • Die normale Bearbeitungszeit beträgt 5 Arbeitstage.
• Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung (nur in Bargeld )
• Für Gruppenvisum beträgt das Visumgebühr 80% des Gebührs des Einzelvisums bzw. 15 CHF. Zuschlag pro Person für eine bevorzugte Bearbeitung.
• Down load Adresse der Formulare: www.china-embassy.ch. • Falsche und unvollständige Angaben könnten die Verweigerung des Visums nach sich ziehen. Alle dabei entstehenden Folgen hat der Antragsteller selbst zu tragen. • Für die Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China muss ein Gruppenvisum beantragt werden, und eine Genehmigung vom tibetischen Fremdenverkehrsamt (Tel.: 00868916834313, Fax: 00868916834632) ist dabei notwendig. • Personen, deren Visum mit X. Z. J-1 versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen. • Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug in China einreisen möchten, sollen Sie an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine schriftliche Sondergenehmigung beantragen. • Ohne Genehmigung ist Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet. Das Generalkonsulat der VR China in Zürich is zuständig für Antragsteller aus folgenden Cantons: Aargau, Appenzell Außerrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Luzern, St. Gallen, Schaffhausen, Schwyz, Thurgau, Zug, Zürich sowie das Fürstentum Liechtenstein. Bellariastraße 20, 8002 Zürich, Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00 Tel: 044-2011005, Fax: 044-2011427 |
